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AGB

Aufträge Die Aufträge können per Post, Fax, E-mail oder persönlich formlos erteilt werden. Die Heranziehung anderer Kollegen derselben Sprachgruppe zur Mitarbeit bei Terminproblemen bleibt vorbehalten.

Termine Aufträge werden in angemessener Zeit bearbeitet. Die eingehenden Aufträge werden in der Reihenfolge bearbeitet, in der sie eingehen. Eilaufträge können gegen Aufpreis unverzüglich abgewickelt werden.

Preise Die Preisgestaltung für eine einfache Übersetzung orientiert sich am JVEG (Justiz Vergütung- und Entschädigungsgesetz). Abgerechnet wird zeichengenau. Der Preis versteht sich lediglich für die Übersetzung. Für zusätzliche Leistungen wie DTP oder graphische Bearbeitung wird ein Zuschlag nach Aufwand berechnet.
Für einfache Texte und Standardurkunden wird ein Preisnachlass gewährt. Für schwierige Fachtexte wird ein Zuschlag berechnet. Der Schwierigkeitsgrad wird in Relation zum Zeitaufwand und dem erforderlichen Know-how festgestellt. Kostenvoranschläge gelten lediglich als Richtpreis. Maßgebend ist der tatsächliche Aufwand für die Übersetzung.
Mindestauftrag pro Sprachrichtung beträgt 30,- EUR.
Beglaubigungen: 5,00 Euro je Urkunde bzw. Dokument.

Lieferung und Zahlung Die Übersetzungen werden mit Ausnahme von Urkunden in einer Ausfertigung ausgeliefert. Urkunden werden mit bis zu drei Exemplaren ohne Preisaufschlag ausgefertigt. Auf Wunsch werden die Arbeiten auch auf dem elektronischen Wege ohne zusätzliche Gebühr geliefert. Die Lieferung erfolgt gegen Barzahlung, gegen Rechnung oder per Nachnahme. Die anfallenden Bank- oder Nachnahmegebühren trägt der Auftrag-geber. Falls nichts anders vereinbart, sind die Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig.

Haftung Die Übersetzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung von DIN-Normen hinsichtlich der Qualität angefertigt. Die abgelieferten Texte sind vom Auftraggeber, insbesondere auf relevante Eckdaten, unverzüglich zu kontrollieren. Festgestellte Fehler werden sofort und ohne Berechnung zusätzlicher Gebühren korrigiert. Weitere Haftung ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Geheimhaltung Alle Aufträge werden vertraulich behandelt. Eine besondere Verpflichtung auf Geheimhaltung kann auf Wunsch erklärt werden.

Urheberrecht Das Urheberrecht bleibt beim Übersetzer. Im Übrigen finden die Vorschriften des BGB Anwendung.